Frage: Letzte Woche hat eine Eigentümerversammlung stattgefunden. Ich möchte mehrere Beschlüsse anfechten, doch der Verwalter reagiert nicht auf mein Verlangen nach Einsicht in die Beschluss-Sammlung. Was kann ich tun?
Antwort: Doppelter Fail! Meine Kanzlei hat in so einem Fall erfolgreich eine einstweilige Verfügung erstritten, vgl. AG München, BeckRS 2022, 25493. Nach § 24 Abs. 7 u. 8 WEG muss der Verwalter eine Beschluss-Sammlung führen und die Beschlüsse unverzüglich, d.h. nach längstens 3 Tagen eintragen, widrigenfalls eine schwere Pflichtverletzung vorliegt, die zur Abberufung des Verwalters berechtigt, LG Karlsruhe, ZWE 2013, 36.