← Kolumnen 2026
Klimesch hat Recht

Kiteboard

Frage: Mein Vermieter hat mir gekündigt, weil ich in meiner Mietwohnung angeblich einen Online-Shop für Kiteboards betreibe. Mein Vermieter hat doch nichts gegen mich in der Hand, wenn er mir allein die Angabe meiner Wohnadresse als Geschäftsanschrift auf der Webseite meines Online-Handels als Kündigungsgrund auslegt?

Antwort: Richtig! In einem von meiner Kanzlei veröffentlichten, aktuellen Urteil hebt das Amtsgericht München die Hürden für eine Kündigung wegen unerlaubter, gewerblicher Tätigkeit in der Mietwohnung an, vgl. AG München, WuM 2025, 679. Die bloße Firmierung unter der Wohnanschrift reicht für eine Kündigung (noch) nicht.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

Ihr Fall liegt ähnlich?

Jetzt beraten lassen →