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Klimesch hat Recht

Eigenbedarf – Mieterhöhung

Frage: Mein Vermieter hat mir wegen Eigenbedarfs zum 30.05.2026 gekündigt. Nun hat er mir auch noch eine Mieterhöhung nachgeschickt. Hat das Auswirkungen auf die Eigenbedarfskündigung?

Antwort: Oh ja! Die nach der Eigenbedarfskündigung vom Vermieter noch ausgesprochene Mieterhöhung „killt“ die Kündigung! Denn durch den nachträglichen Ausspruch der Mieterhöhung wird ein (neues) Mietverhältnis konkludent begründet, vgl. AG Bielefeld, ZMR 2025, 130. Ihr Vermieter hat sich also ein echtes Eigentor geschossen. Ich kann Vermieter nur vor einem solchen Manöver warnen, so auch Brändlein, WOHNUNG & HAUS 2025, 26.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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