Frage: Mit meinen Geschwistern konnte ich mich nicht über eine Gesamterbauseinandersetzung einigen, sie sind stur. Jetzt habe ich bezüglich zweier Immobilien einen Antrag auf Teilungsversteigerung gem. § 180 Abs. 1 ZVG beim Amtsgericht gestellt. Meine Schwester hat nun Klage mit Eilantrag erhoben, weil sie der Ansicht ist, die Teilungsversteigerung stelle eine unzulässige Teil-Erbauseinandersetzung dar. Hat sie Recht?
Antwort: Nein! Nach einer aktuellen Entscheidung steht es einem Miterben frei, bei zuvor erfolglos versuchter Gesamterbauseinandersetzung auch einzelne Immobilien durch Teilungsversteigerung zu Geld zu machen, vgl. OLG Jena, ErbR 2026, 322.