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Klimesch hat Recht

Erbauseinandersetzung/Teilungsversteigerung

Frage: Mit meinen Geschwistern konnte ich mich nicht über eine Gesamterbauseinandersetzung einigen, sie sind stur. Jetzt habe ich bezüglich zweier Immobilien einen Antrag auf Teilungsversteigerung gem. § 180 Abs. 1 ZVG beim Amtsgericht gestellt. Meine Schwester hat nun Klage mit Eilantrag erhoben, weil sie der Ansicht ist, die Teilungsversteigerung stelle eine unzulässige Teil-Erbauseinandersetzung dar. Hat sie Recht?

Antwort: Nein! Nach einer aktuellen Entscheidung steht es einem Miterben frei, bei zuvor erfolglos versuchter Gesamterbauseinandersetzung auch einzelne Immobilien durch Teilungsversteigerung zu Geld zu machen, vgl. OLG Jena, ErbR 2026, 322.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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