Döner-Fall I

Frage: Im Erdgeschoss unserer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird in einem laut Teilungserklärung als solcher ausgewiesenen „Laden“ ein Dönerimbiss betrieben. Soll ich direkt gegen Eigentümer und Mieter der Ladeneinheit vorgehen?

Antwort: Nein! Auch wenn der Betrieb eines Dönerimbiss in einer Ladeneinheit der Teilungserklärung widerspricht (vgl. LG München I, ZMR 2020, 1042), kann nur die WEG gem. § 9a Abs. 2 WEG auf Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung klagen, vgl. BGH, ZWE 2022, 256. Der richtige Weg läuft über die WEG. Wie genau, erfahren Sie nächste Woche im Beitrag „Döner-Fall II“ – stay tuned!