Döner-Fall II
Frage: Nachdem ich ja laut neuem WEG-Gesetz nicht (mehr) selbst gegen die zweckwidrige Nutzung der in der Teilungserklärung als „Laden“ ausgewiesenen Gewerbeeinheit durch den Dönerimbiss klagen kann: welche Möglichkeiten habe ich?
Antwort: Auch wenn Sie durch den neu eingeführten § 9a Abs. 2 WEG Ihre Klagemöglichkeit gegen die zweckwidrig nutzenden Eigentümer bzw. Mieter der Ladeneinheit verlieren, haben Sie gem. § 18 Abs. 2 WEG einen klagbaren Anspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – diese muss wiederum die Störer auf Unterlassung verklagen, vgl. LG München I, ZWE 2024, 278; Staudinger/Jacoby, WEG, § 18 Rn 150.