Vermächtnis II

Frage: Mein Onkel hat mir im Testament eine Eigentumswohnung als Vermächtnis zugewendet. Er wollte, dass ich für mein Studium und den späteren Berufsweg finanziell abgesichert bin. Nun ist er verstorben und sein Betreuer hat leider die Eigentumswohnung vorher verkauft. Gehe ich leer aus?

Antwort: Nein! Zwar fällt Ihnen als Ersatz nicht automatisch der Verkaufserlös zu, § 2169 Abs. 3 BGB ist nicht einschlägig. Allerdings ergibt in Ihrem Fall die ergänzende Testamentsauslegung, dass Ihr Onkel Ihnen vorrangig den Wert der Immobilie zukommen lassen wollte, daher gilt der Verkaufserlös als vermacht, vgl. OLG Hamm, ZEV 2024, 779.