Laden

Frage: Im Erdgeschoss unserer Wohnungseigentumsanlage betreiben drei Eigentümer jeweils einer Teileigentumseinheit eine Eisdiele, eine Gastwirtschaft und einen Dönerimbiss. Dürfen sie das, wenn die Teileigentumseinheiten in der Teilungserklärung als „Laden“ bezeichnet sind?

Antwort: Grundsätzlich: nein! Soweit eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter vorliegt, sind alle drei genannten Nutzungsarten in einer Ladeneinheit unzulässig, vgl. BGH, NJW 2020, 921 – Eisdiele; BGH, NJW 2016, 53 – Gaststätte; LG München I, ZMR 2020, 1042 – Dönerimbiss. Jeder Eigentümer hat gem. § 18 Abs. 2 WEG einen klagbaren Anspruch gegen die WEG, dass sie gegen die Störer vorgeht, vgl. LG München I, ZWE 2024, 278.