Pflichtteilsergänzung

Frage: Mein Vater ist verstorben, ich bin laut Testament Alleinerbe. Mein Bruder macht nun wegen eines in der Vergangenheit an mich verschenkten Hauses den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend. Wenn er selbst vor 23 Jahren eine Eigentumswohnung geschenkt bekommen hat, die den Wert der Pflichtteilsergänzung übersteigt: zurecht?

Antwort: Nein! Denn Eigenschenkungen an Ihren Bruder als Pflichtteilsberechtigten werden auch dann auf seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch angerechnet, wenn es seitens des Erblassers keine Anrechnungsbestimmung gab, § 2327 Abs. 1 BGB. Und: eine Anrechnung – inflationsbereinigt! – erfolgt sogar dann, wenn die Eigenschenkung länger als 10 Jahre her ist, vgl. BGH, NJW 1990, 180.