Kündigungsfrist
Frage: Ich habe Fragen zu Kündigungsfristen im Mietrecht. Wann verlängern sich die Kündigungsfristen für den Vermieter?
Antwort: Die 3-monatige Kündigungsfrist verlängert sich (nur) für den Vermieter von 3 Monaten auf 6 bzw. 9 Monate, wenn seit Überlassung 5 bzw. 8 Jahre vergangen sind, § 573c Abs. 1 BGB. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung an, nicht auf den Ablauf der Kündigungsfrist, vgl. LG Berlin, WuM 1986, 41. Zudem verlängert sich bei entsprechender Vereinbarung in Altverträgen (vor dem 01.09.2001) die Kündigungsfrist sogar auf 12 Monate, vgl. BGH, NJW 2008, 1661.
