Notwegerecht
Frage: Bei meinem Grundstück handelt es sich um ein Hinterliegergrundstück ohne Zugang zur Straße („gefangenes Grundstück“). Nun hat sich herausgestellt, dass kein Wege- und Fahrtrecht zugunsten meines Grundstücks am Vorderliegergrundstück des Nachbarn eingetragen ist. Kann mein Nachbar mir die Zufahrt mit meinem PKW untersagen oder sogar versperren?
Antwort: Nein! Auch wenn keine Grunddienstbarkeit, hier: ein Wege- und Fahrtrecht auf dem Vorderliegergrundstück eingetragen ist, steht Ihnen gleichwohl ein sog. Notwegerecht gem. § 917 Abs. 1 BGB zu, das zur Durchfahrt mit dem PKW berechtigt, vgl. BGH, NZM 2025, 437.
