Lass mich rein!
Frage: Ich bin Vermieter und habe bereits mehrfach vergeblich versucht, die Wohnung meines Mieters zu besichtigen. Wir müssen mit Handwerkern dringend in die Wohnung, weil in der darunterliegenden Wohnung Wasser von der Decke tropft und wir die obere Wohnung auf einen Wasseraustritt hin überprüfen müssen. Kann ich meinem Mieter kündigen?
Antwort: Überraschend: ja! Wenn der Mieter eine begründet-anlassbezogene Wohnungsbesichtigung (etwa mit Handwerkern) beharrlich verweigert, droht ihm tatsächlich die Kündigung, vgl. BGH, NJW 2015, 2417. Im erwähnten Fall war die Räumungsklage meiner Kanzlei beim Amtsgericht Fürstenfeldbruck erfolgreich, vgl. AG Fürstenfeldbruck, BeckRS 2025, 7994.