Pflichtteils-Stufenklage

Frage: Ich bin als eines von mehreren Kindern enterbt und mache nach dem Tod meiner Eltern den Pflichtteil geltend. Ist die von meinem Anwalt empfohlene Stufenklage auf Auskunft der richtige Weg, weil ich sehe ja erstmal kein Geld, sondern bekomme lediglich ein Urteil auf Auskunft?

Antwort: Das ist das Problem! Deshalb erhebt meine Kanzlei regelmäßig zusammen mit der Stufenklage auf (bloße) Auskunft zugleich Teilklage auf Zahlung des sog. Mindestpflichtteils. Die Teilklage ist ebenso zulässig wie ein Teilurteil über den Mindestpflichtteil, vgl. OLG Brandenburg, ZErb 2004, 132; Klimesch, WOHNUNG & HAUS 2025, 29; a.A. OLG Celle, ErbR 2015, 629.