Nacherbschaft II

Frage: Mein Onkel hat meinen Cousin als (befreiten) Vorerben bestimmt und mich als dessen Nacherben eingesetzt. Der Cousin hat einige Immobilien aus der Erbmasse verkauft und auch neue Immobilien hinzugekauft. Gehören der Verkaufserlös und die neu gekauften Immobilien zur Nacherbschaft?

Antwort: Ja! Nach § 2111 BGB setzt sich ihre Nacherbschaft sowohl am Verkaufserlös fort als auch an den aus Nacherbschaftsmitteln neu erworbenen Immobilien („Surrogation“), vgl. OLG München, ZEV 2012, 669. Wenn Ihr Cousin behauptet, er habe die neuen Immobilien (auch) mit eigenen Mitteln erworben, hilft Ihnen eine Beweislastumkehr, vgl. Lang, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, § 2111 Rn 42.