Geplündertes Konto

Frage: Meine verstorbene Mutter hatte ein erhebliches Geldvermögen auf den Konten. Davon ist nach Ihrem Tod fast nichts übrig. Meine Schwester hat die Konten mit ihrer Bankvollmacht fast vollständig abgeräumt – angeblich alles für meine Mutter! Habe ich Anspruch auf das geplünderte Bankvermögen?

Antwort: Ja! Soweit Ihre Schwester nicht belegen kann, wofür genau sie die abgehobenen Geldbeträge verwendet hat und dass diese allein Ihrer Mutter zugutekamen, bestehen hier Rückforderungsansprüche des Nachlasses gegen Ihre Schwester aus § 667 BGB, vgl. OLG Düsseldorf, ErbR 2022, 1034. Ihr Pflichtteil bzw. Ihr Erbteil erhöhen sich quotal um das geplünderte Geld.