Schottergärten
Frage: Die Grünen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn möchten Schottergärten durch eine gemeindliche „Klimaanpassungssatzung“ verbieten lassen. Braucht es denn überhaupt eine eigene Satzung, sind Schottergärten nicht ohnehin verboten?
Antwort: So ist es! Wie sich aus dem SZ-Bericht vom 19.04.2021 („Schottergärten sind Schwarzbauten“) bereits ergibt, sind Schottergärten baurechtlich unzulässig, vgl. OVG Lüneburg, IMR 2023, 164; VGH Mannheim, IMR 2025, 301. Das Begrünungsgebot des Art. 7 Abs. 1 Nr. 2 BayBO blieb auch durch die Novelle der Bayerischen Bauordnung 2025 unverändert, weshalb die Bauverwaltung ohne jede Satzung weiterhin gegen Schottergärten vorgehen muss, vgl. Klimesch/Martin, BayVBl. 2021, 187.
