Kündigungsblitz

Frage: Mein Mieter hat die Hausverwaltung in einem Schreiben als „grenzdebil“ beleidigt und sein Schreiben mit dem Schlusssatz „Hoffentlich trifft Sie der Blitz, Frau H!“ beschlossen. Kann ich kündigen und Räumungsklage erheben?

Antwort: Und schon schlägt der Kündigungsblitz ein! Im geschilderten Fall war meine Räumungsklage erfolgreich, vgl. AG München, ZMR 2023, 124. Die Beleidigungen wiegen so schwer, dass sie eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Bei Beleidigungen kennen die Bayerischen Gerichte keinen Spaß, vgl. AG München, ZMR 2015, 725: „promovierter Arsch“; AG München, ZMR 2014, 651: „Schwein“; AG München, ZMR 2018, 603: „Arschloch“.