Mindestpflichtteil
Frage: Ich bin als eines von mehreren Kindern enterbt und mache nach dem Tod meiner Eltern den Pflichtteil gegen meinen Bruder geltend. Ist die herkömmliche Stufenklage auf Auskunft der richtige Weg, wenn mir ein Erbscheinsantrag meines Bruders vorliegt, in welchem der Notar den Reinnachlass bereits beziffert?
Antwort: Nein! Meine Kanzlei erhebt zusammen mit der Stufenklage auf (bloße) Auskunft zugleich Teilklage auf Zahlung des sog. Mindestpflichtteils, vgl. Klimesch, ErbR 2025, 710. So sehen Sie schnell Geld! Ob das Gericht ein Teilurteil gem. § 301 ZPO erlassen muss, ist umstritten (dafür OLG Brandenburg, ZErb 2004, 132).
