Objektbetreuerin

Frage: Mein Mieter hat die Objektbetreuerin als „fette Kaugummidrecksau“ und als „dreckige Schweindrecksau“ beleidigt. Wie verhält es sich denn mit derartigen Beleidigungen, kann ich dem Mieter fristlos oder ordentlich kündigen? Oder muss ich ihn zuvor abmahnen?

Antwort: In dem geschilderten Fall war ich am Verfahren beteiligt, die Räumungsklage war erfolgreich, vgl. LG München I, ZMR 2015, 856. Tatsächlich rechtfertigen schwere Beleidigungen eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Die ordentliche Kündigung bedarf ohnehin keiner vorherigen Abmahnung, vgl. BGH, NJW 2008, 508. Nur ausnahmsweise, etwa wenn der Vermieter den Mieter provoziert hat, kommt der Mieter glimpflich davon.