Stellplatz-Mieterhöhung

Frage: Ich bin Vermieter mehrerer Eigentumswohnungen in Memmingen, Ulm, München und Ingolstadt. Mitvermietet ist jeweils auch ein Stellplatz. Ich habe zusammen mit der Wohnungsmiete auch die Miete für den Stellplatz erhöht, welche im Mietvertrag gesondert ausgewiesen ist. Dazu habe ich im Mieterhöhungsverlangen auf drei Vergleichsmieten von PKW-Stellplätzen Bezug genommen. Ist die Mieterhöhung wirksam?

Antwort: Ja! Der BGH hat im Anschluss an die ebenso gelungene wie aufsehenerregende Entscheidung des LG München I (vgl. ZMR 2023, 895) geurteilt: auch die Erhöhung der Stellplatzmiete ist anhand von Vergleichsstellplätzen möglich, vgl. BGH, NZM 2025, 172.