Eigenbedarf
Frage: Unser Vermieter hat uns unter dem Vorwand des Eigenbedarfs aus der Wohnung gekündigt; dieser war jedoch vorgetäuscht. Wir zahlen jetzt eine um € 600 teurere Miete. Stimmt es, dass wir als Schadensersatz nur die Mietdifferenz für 3,5 Jahre verlangen können?
Antwort: Nein! Laut einem aktuellen, von mir veröffentlichten Urteil können Sie den monatlichen Differenzmietschaden auf unbegrenzte Dauer verlangen, dann als monatliche Raten und nicht als Einmalbetrag, vgl. AG Kreuzberg, WuM 2025, 40. Denkbar wäre allenfalls, mit dem Amtsgericht München den Schadensersatzanspruch auf 30 Jahre zu befristen, so Klimesch, IMR 2022, 381.