Erbrecht – Verkehrswertgutachten
Frage: Ich habe Pflichtteilsansprüche gegen den Alleinerben beim Landgericht Augsburg eingeklagt. Nun hat der gerichtlich bestellte Gutachter die Immobilien im Nachlass m.E. viel zu niedrig bewertet: allein nach dem sog. Sachwertverfahren: ein Reihenhaus in Dillingen soll laut Gutachter lediglich € 155.000,00 wert sein. Kann ich das gerichtliche Gutachten angreifen?
Antwort: Ja! Die Ermittlung des Verkehrswerts – zumindest auch: Stichwort „Kontrollberechnung“ – nach dem Vergleichswertverfahren ist zwingend geboten, vgl. OLG München, NJW-RR 1988, 429; Staudinger/Herzog, § 2311 Rn 221. Nur so ist eine Annäherung an den Markt und tatsächlich erzielbare Kaufpreise gewährleistet.