Haus und Hof

Frage: Meine Eltern haben im Jahre 1998 den Hof und mehrere Immobilien auf meinen Bruder übertragen und sich den Nießbrauch vorbehalten. Nun sind meine Eltern verstorben, beide Geschwister erben je zur Hälfte. Der Anwalt meines Bruders aus Gersthofen meint, dass mir wegen der zu Lebzeiten verschenkten Immobilien kein Pflichtteilsergänzungsanspruch zusteht, weil ich ja (Mit-) Erbe geworden bin. Hat er Recht?

Antwort: Nein! Ihnen steht gem. § 2326 BGB auch als Erbe ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu, vgl. Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht, § 17a Rn 4. Soweit ihr Erbteil über ¼ hinausgeht, wird der Wert Ihres Erbes angerechnet.