Altenheim
Frage: Meine alte, kranke Mutter ist verstorben. Zuletzt hat sie 3 Jahre in einem Altenheim gelebt, welches sie durch Testament als Alleinerben eingesetzt hat. Ist das Testament wirksam?
Antwort: Nach Art. 8 Abs. 1, 4 PfleWoqG (ehemals § 14 HeimG) ist es dem Heimträger und den Mitarbeitern untersagt, sich Geld oder geldwerte Leistungen gewähren zu lassen. Vom Verbot erfasst sind auch Testamente, vgl. Burandt/Rojahn, Erbrecht, § 14 HeimG Rn 10. Aber: Das Testament ist nur nichtig, wenn der Heimträger oder die Mitarbeiter zu Lebzeiten Ihrer Mutter Kenntnis vom Testament hatten, vgl. BGH, NJW 2012, 155 – stilles Testament.