Bebauungsplan I
Frage: Ich habe gehört, dass es eine neue Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) gibt, wonach zahlreiche Bebauungspläne anfechtbar sind. Stimmt das?
Antwort: Ja! Mit Urteil vom 18.07.2023 – 4 CN 3.22 hat das BVerwG entschieden, dass § 13b BauGB gegen EU-Recht verstößt. Damit sind sämtliche gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren erlassenen Bebauungspläne (Wohnnutzung im Außenbereich) binnen Jahresfrist angreifbar. Betroffen sind hunderte Bauvorhaben, etwa das Baugebiet „Heimgartenstraße II“ in Peiting, sowie dutzende weitere Bauvorhaben in Schwaben/Allgäu, im Oberland und im Großraum München und Augsburg.