Pflichtteilsergänzung II

Frage: Mein kürzlich verstorbener Ehemann hat seine Tochter als Alleinerbin eingesetzt. Ich mache den Pflichtteil geltend, auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen eines im Jahre 2002 unter Nießbrauchvorbehalt übertragenen Mehrfamilienhauses. Die Tochter verweigert die Zahlung, weil ich mir den Wert eines zu meinen Gunsten am Reihenhaus eingetragenen Nießbrauchs anrechnen lassen müsse. Hat sie Recht?

Antwort: Nein! Zwar muss sich der Pflichtteilsberechtigte im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs sämtliche Eigengeschenke anrechnen lassen, § 2327 BGB. Allerdings kann die Einräumung eines Nießbrauchs bzw. Wohnungsrechts am gemeinsamen Ehewohnsitz als angemessene Altersvorsorge von der Anrechnung ausgenommen sein, vgl. OLG Schleswig, ZEV 2010, 369.