Gartenteich

Frage: Mein Mann und ich möchten etwas gegen das Amphibiensterben tun und einen Gartenteich anlegen. Ist das zulässig?

Antwort: Ja! Die Anlage eines Gartenteichs ist auch für Wohnungseigentümer und Mieter eine zulässige Maßnahme der Gartengestaltung, vgl. Klimesch, IMR 2021, 133. Für Mieter handelt es sich um einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, vgl. LG Lübeck, WuM 1993, 669. Im Wohnungseigentumsrecht ist der Teich ebenfalls eine allgemein übliche Maßnahme der Gartengestaltung, vgl. Kempfle, in: BeckOGK, WEG, § 20 Rn 66. Ein Gartenteich trägt enorm zum Artenschutz bei, weil er Lebensraum für Amphibien ist und Wasserstelle für Vögel und Insekten.