Erdrutsch

Frage: Ich habe für mein Haus eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Diese umfasst auch Elementargefahren, u. a. Erdrutsch. Mein Haus liegt am Hang, nun ist es im Laufe der Jahre zu Rissen im Mauerwerk gekommen, weil der Hang langsam abgerutscht ist. Kann der Versicherer die Schadensregulierung verweigern, weil kein plötzlicher Erdrutsch vorliegt?

Antwort: Nein! Auch ein allmähliches Abgleiten und Abrutschen des Hangs über viele Jahre hinweg erfüllt die Definition des versicherten Ereignisses „Erdrutsch“, vgl. BGH, r + s 2023, 21. Schäden infolge von Kriechvorgängen im Erdreich sind von der Elementarversicherung umfasst, vgl. von Rintelen, in: Martin/Reusch/Schimikowksi/Wandt, Sachversicherung, § 8 Rn 116 u 119.