Landwirtschaft

Frage: Meine verstorbenen Eltern hatten eine Landwirtschaft mit großem Hof, Viehhaltung und Grünland. Im Testament haben Sie meine Schwester als Alleinerbin eingesetzt und angeordnet, dass sich der Wert meines Pflichtteils nach dem Ertragswert der Landwirtschaft berechnet. Kann ich dennoch meinen Pflichtteil aus dem sehr viel höheren Verkehrswert berechnen, wenn die Landwirtschaft nicht (mehr) existenzsichernd ist?

Antwort: Ja! Trotz Anordnung im Testament scheidet eine Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren aus, wenn der landwirtschaftliche Betrieb nur eine Liebhaberei darstellt und nicht ausreichend Gewinn abwirft, um (im Nebenerwerb: zumindest teilweise) die Existenzgrundlage zu sichern, vgl. BGH, ZEV 2008, 40.