Verschenktes Erbe
Frage: Meine Eltern haben im Jahre 1996 den Hof sowie mehrere Immobilien auf meinen Bruder im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen. Nun sind sie verstorben, mein Bruder und ich sind Erben zu je ½. Ich will wissen: Habe ich Ansprüche wegen der zu Lebzeiten verschenkten Immobilien?
Antwort: Unter Umständen: ja! Einmal können Ihnen Pflichtteilsergänzungsansprüche gem. §§ 2325 Abs. 1, 2326 BGB zustehen, falls die damalige Überlassung unter Vorbehalt eines Nießbrauchs oder Wohnungsrechts erfolgte, vgl. BGH, ZEV 1996, 233. Zudem kann die (stillschweigende) Anordnung einer Ausgleichungspflicht gem. § 2050 Abs. 3 BGB vorliegen, vgl. OLG Koblenz, ErbR 2023, 481.