Herrsching
Frage: Die Gemeinde Herrsching hat ein Ratsbegehren über die Frage beschlossen, ob eine Baumschutzverordnung erlassen werden soll. Ist der Bürgerentscheid zulässig?
Antwort: Nein! Ich gehe (Stand: 23.11.2023) davon aus, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.11.2023 den Bürgerentscheid wieder abbläst. Bürgerbegehren und Ratsbegehren sind gem. § 18a Abs. 1 u 2 GO nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises zulässig, wozu der Erlass einer Baumschutzverordnung nicht gehört („übertragener Wirkungskreis“), vgl. Schmidt, Bürgerbegehren in Bayern, Ziff. 2.2. In der heutigen Zeit zählt jeder Baum, der Gemeinderat sollte selbst eine Baumschutzverordnung beschließen.