Dönergrill/Shisha-Bar
Frage: In unserer Eigentümergemeinschaft (WEG) betreiben zwei Mieter im Erdgeschoss einen Dönerladen und eine Shisha-Bar. Ist der Betrieb von Dönergrill und Shisha-Bar zulässig, wenn die im EG gelegenen Gewerbeeinheiten in der Teilungserklärung als „Laden“ bzw. als „Gaststätte“ ausgewiesen sind?
Antwort: Nein! Ein Dönerimbiss darf im Teileigentum „Laden“ ebenso wenig betrieben werden wie eine Shisha-Bar im Teileigentum „Gaststätte“, vgl. LG München I, ZMR 2020, 1042; LG Dortmund, ZWE 2021, 217. Da gem. § 9a Abs. 2 WEG nur die WEG auf Unterlassung klagen kann, muss die Eigentümerversammlung Ihnen auch helfen, vgl. Emmerich, ZWE 2021, 193.