Reservierungsvereinbarung

Frage: Wir wollten eine schöne Wohnung kaufen und haben uns diese vom Makler für eine Reservierungsgebühr von € 3.000,00 reservieren lassen. Aus diversen Gründen konnten wir die Wohnung dann doch nicht nehmen. Kann der Makler die Rückzahlung der Reservierungsgebühr unter Verweis auf eine Verfallklausel im separaten Reservierungsvertrag verweigern?

Antwort: Nein! Jedenfalls dann, wenn es sich bei der separaten Reservierungsvereinbarung nicht um eine sog. Individualvereinbarung handelt, ist die Reservierungsklausel nach AGB-Recht unwirksam, vgl. BGH, NZM 2023, 602. Von einer AGB-schädlichen Individualvereinbarung ist nicht bereits dann auszugehen, wenn über die Reservierungsklausel gesprochen wurde, vgl. BGH, NJW 2018, 857.