Balkonkraftwerk
Frage: Ich bin Eigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage (WEG) und möchte ein Balkonkraftwerk an der Außenseite meines Balkons montieren, also Photovoltaikmodule. Muss die Eigentümerversammlung meinem Antrag zustimmen?
Antwort: Ja! Aus § 20 Abs. 3 WEG i. V. m. Art. 20a GG („Staatsziel Umweltschutz“) ergibt sich ein klagbarer Anspruch auf Photovoltaikmodule, vgl. Klimesch, ZMR 2023, 522; so auch für das Mietrecht AG Stuttgart, ZMR 2022, 734. Anders entschied jüngst das Amtsgericht Konstanz, vgl. AG Konstanz, ZMR 2023, 515. Diese Entscheidung ist demnächst überholt, weil der Gesetzgeber im neuen § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG sog. Stecksolargeräte privilegiert.