Erbschleicher I
Frage: Mein verstorbener Vater hat vor seinem Tod zwei Grundstücke mit großen Häusern auf eine 30 Jahre jüngere Frau schenkweise übertragen („Überlassungsvertrag“). Er hat sie erst kürzlich kennengelernt, sie hat ihn um den Finger gewickelt. Als er wegen eines Schlaganfalls im Krankenhaus war, hat sie seine Lage ausgenutzt, um sich zu bereichern. Ist das Grundstücksgeschäft wirksam?
Antwort: Nein! Der BGH hat in zwei aktuellen Entscheidungen die Rechte der von Erbschleichern geschädigten Verwandten gestärkt, vgl. BGH, ZEV 2022, 677. Auch wenn Ihr Vater noch geschäftsfähig war, ist der Überlassungsvertrag wegen Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB nichtig.