Pflichtteilsergänzung I

Frage: Ich bin Alleinerbin nach meinem verstorbenen Vater. Bereits im Jahre 2004 hat er mir ein Mietshaus unter Nießbrauchvorbehalt übertragen. Mein Bruder macht nun wegen der damaligen Hausschenkung einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen mich geltend. Steht ihm dieser Anspruch zu, wenn er selbst im Jahre 1989 vom Vater eine Eigentumswohnung erhalten hat, die wertmäßig seinem Pflichtteilsergänzungsanspruch entspricht?

Antwort: Nein! Zwar steht dem Bruder gem. § 2325 Abs. 1 BGB ein Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen des damals verschenkten Mietshauses zu. Allerdings muss sich Ihr Bruder sämtliche Eigengeschenke anrechnen lassen, unabhängig von einer Anrechnungsbestimmung und ohne Begrenzung auf den Zehnjahreszeitraum, vgl. Krätschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht, § 17a Rn 5.