Instandsetzung
Frage: In meiner Eigentumswohnung sind die Wände nass, es kommt zu Schimmelbildung. Schadensursache ist eine Undichtigkeit in der Bodenplatte. Meinen Antrag auf Sanierung hat die Eigentümerversammlung (ETV) abgelehnt. Was kann ich tun?
Antwort: Sie müssen den ablehnenden Negativbeschluss binnen Monatsfrist (ab ETV!) gerichtlich anfechten und zugleich Beschlussersetzungsklage gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG erheben! Der einzelne Eigentümer hat einen klagbaren Anspruch auf Instandsetzung, wenn es zu einer Durchfeuchtung der Wände kommt und die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar oder unbewohnbar ist, vgl. BGH, NJW 2018, 3238; LG Frankfurt, MietRB 2023, 300.