Geschäftsraummiete I
Frage: Ich bin Vermieter und habe Ladenräume vermietet. Als der Kaminzug wegen einer Folie verstopft war, hat der Mieter auf Facebook gepostet: „Entmieten durch Vergasen“. Kann ich meinem Mieter, der einen befristeten Vertrag bis 2027 hat, wegen des Kommentars in der öffentlich zugänglichen Facebook-Gruppe den Laden fristlos kündigen?
Antwort: Ja! Im geschilderten Fall war ich mit meiner Räumungsklage vor dem Landgericht München I erfolgreich. Beleidigungen und Verleumdungen stellen grundsätzlich einen wichtigen Grund dar, der auch Vermieter von Gewerberäumen zur fristlosen Kündigung berechtigt, vgl. LG München I, ZMR 2021, 232. Der Nazi-Vergleich auf Facebook überschreitet die Zumutbarkeitsgrenze.