Maklerprovision

Frage: Wir haben unser Haus über einen Makler gekauft. Für den Verkäufer war im Verkaufsfall eine Provision von 3 % inkl. Mehrwertsteuer fällig. Im Exposé bot der Makler das Haus mit Käuferprovision von 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer an, also mit einer um 0,57 % höheren Provision für uns als Käufer. Kann der Makler von uns die Provision verlangen?

Antwort: Nein! Der Maklervertrag ist gem. § 656c BGB nichtig, weil er gegen das sog. Halbteilungsprinzip verstößt, vgl. LG München II, MietRB 2023, 170. Sind Verkäufer- und Käuferprovision unterschiedlich hoch, verliert der Makler die komplette Provision (a.A. Grüneberg/Retzlaff, BGB, § 656c Rn 4a).