Bannwald

Frage: Ein gemeindlicher Bebauungsplan sieht vor, dass ein Bannwald zugunsten eines geplanten Gewerbegebiets gerodet werden soll. Kann ein Naturschutzverband oder ein Eigentümer eines im Plangebiet belegenen Grundstücks den Bebauungsplan angreifen?

Antwort: Ja! Mit Beschluss vom 31.07.2023 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die geplante Bannwaldrodung des Douglaswäldchens in Planegg zugunsten von Kiesabbau im Eilverfahren untersagt, vgl. VGH München, BeckRS 2023, 20782. Für gemeindliche Planungen dürfte sich ab sofort das „Hineinplanen“ in Bannwälder zugunsten von Gewerbe oder Wohnungsbau verbieten. Der VGH betont den hohen Schutzstatus von Bannwäldern gem. Art. 11 BayWaldG und die fehlende Gleichwertigkeit bloßer Ersatzaufforstungen.