Erbschleicher II
Frage: Mein Bruder hat sich sein Erbe erschlichen! Er hat meine Mutter bearbeitet und solange bedrängt, bis sie ihm zwei Grundstücke übertragen und ein Testament zu seinen Gunsten erstellt hat. Sie war wegen eines Krankenhausaufenthalts zu schwach, um Nein zu sagen. Er hat diese Lage ausgenutzt. Sind das Testament und die Überlassungsverträge wirksam?
Antwort: Nein! Der BGH hat in zwei aktuellen Entscheidungen die Rechte der von Erbschleichern geschädigten Verwandten gestärkt, vgl. BGH, ZEV 2023, 239. Auch wenn Ihre Mutter noch geschäftsfähig war, sind Testament und Überlassungsverträge wegen Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB nichtig.