Nachbarbau
Frage: Der Eigentümer des Nachbargrundstücks zieht ein großes Haus hoch mit einer gigantischen Baustelle. Wegen des Baulärms erklären die Mieter in meinem eigenen Mietshaus eine Mietminderung um 20 %. Kann ich denn wegen der erlittenen Mietminderungen beim Bauherrn Regress nehmen?
Antwort: Ja! Sie können die Baustelle zwar nicht verhindern, haben aber nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Ob in voller Höhe der erlittenen Mietverluste (so Klimesch, ZMR 2016, 516; ähnlich LG Hamburg, NZM 1999, 169) oder nach Abzug einer entschädigungslos hinzunehmenden Mietminderung von 5 bis 10 % (so Flatow, WuM 2022, 707): streitig.