Mietwohnung: Der Streit beim Auszug

Der Wohnungsmarkt in Ballungszentren wie München ist in ständiger Bewegung. Oft kommt es hier zu Mieterwechseln, die aber meist unkompliziert verlaufen. Doch häufige Mieterwechsel führen nicht selten zu Problemen. Was Mieter und Vermieter beachten müssen, erklärt ein Münchner Rechtsanwalt.

Der Wohnungsmarkt im Großraum München ist bekanntermaßen stark umkämpft. Bei einem Mieterwechsel möchte der Vermieter möglichst ohne zeitliche Unterbrechung seine Wohnung weitervermieten. Der Mieter hingegen will vermeiden, dass er bei einem Wohnungswechsel zeitweise die Miete für die alte und neue Wohnung bezahlen muss.

Interessengerecht ist in solchen Fällen die Suche nach einem Nachmieter, der direkt nach dem Auszug des Altmieters die Wohnung anmietet. Dies hat für den Mieter auch den Vorteil, dass er dem Nachmieter Möbelstücke oder die Einbauküche weiterverkaufen kann, wenn diese nicht in die neue Wohnung passen.

Der Mieter kann dem Vermieter zwar Nachmieter anbieten, hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass er früher aus dem Mietvertrag entlassen wird. Ebenso wenig muss der Vermieter die Interessenten übernehmen.

Stellt sich der Vermieter quer, zahlt der Mieter im schlimmsten Fall die vollen drei Monate der Kündigungsfrist die Miete für seine alte und die neue Wohnung. Auf der anderen Seite hat der Vermieter einen Anspruch darauf, dass der Mieter Interessenten in die Wohnung lässt. Die Rechtsprechung besagt, dass Mieter mindestens dreimal im Monat zu diesem Zwecke Zutritt zu ihrer Wohnung gewähren müssen. Allerdings sind vom Vermieter hierbei die Arbeitszeiten des Mieters zu berücksichtigen. Sodass es zumutbar ist, dass Besichtigungen nur abends oder am Wochenende stattfinden.

Der Anspruch besteht jedoch erst, wenn das Mietende mit hinreichender Sicherheit feststeht. Dies ist erst dann der Fall, wenn der Mieter die Kündigung schriftlich erklärt hat.

Sogenannte Massentermine, bei denen in München teilweise mehrere hundert Interessenten nacheinander die Wohnung besichtigen, muss der Mieter hingegen nicht dulden. Verweigert der Mieter jedoch grundsätzlich den Zutritt, kann der Vermieter sein Recht gerichtlich durchsetzen. Die Kosten hierfür muss im Falle einer Verurteilung der Mieter tragen.

Da beide Seiten ein Interesse daran haben, zeitnah einen Nachmieter zu finden, ist es hier sicher vernünftig, dass sich Mieter und Vermieter an einen Tisch setzen und in Ruhe besprechen, wie das Mietende im Interesse aller geregelt werden kann. Häufig gibt es dann keine Folgeprobleme, wie beispielsweise in Bezug auf die Kaution.