Der Zoff um die Zamperl – Tierhaltung in Mietwohnungen

Hund

Sind Tiere in einer Mietwohnung erlaubt? Und wenn ja: welche und wie viele? Es ist ein Streitpunkt, der sogar zum Verlust der Wohnung führen kann. Damit das nicht passiert, erklärt die tz wichtige Tipps zur Tierhaltung.

Häufig streiten Vermieter und Mieter aus auf den ersten Blick banalen Gründen. So entsteht häufig Streit über die Frage, ob der Mieter überhaupt Tiere halten darf, und wenn ja, in welcher Form. Nicht selten endet dieser Streit vor Gericht und kann für den Mieter im schlimmsten Fall sogar zum Verlust der Wohnung führen. Denn die unerlaubte Tierhaltung kann einen Kündigungsgrund darstellen. Ein wichtiger Aspekt, der vielen Mietern scheinbar teils gar nicht bewusst ist.

Fakt aber ist: In vielen Mietverträgen findet sich ein generelles Verbot der Tierhaltung. Diese Klauseln sind häufig jedoch unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligen, wie der Bundesgerichtshof 2013 in einem Urteil festgehalten hat. Hierauf kann der Vermieter also auch keine Kündigung stützen.

Kleintiere sind im Normalfall unproblematisch, da diese einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung darstellen. Dies kann sich jedoch ändern, wenn zu viele Kleintiere gehalten werden. Rechtlich folgt daraus, dass „hierdurch die Mietsache gefährdet wird“, also sich der Zustand der Wohnung durch die Tierhaltung verschlechtern könnte.

Wobei auch hier auf Unterschiede in der Rechtsprechung zu achten ist. Einige Mietgerichte zählen Hauskatzen noch zu den Kleintieren. Das Amtsgericht München hat im Jahr 2012 aber entschieden, dass Hauskatzen keine Kleintiere mehr darstellen. Es empfiehlt sich daher unbedingt, auch die Haltung von Katzen mit dem Vermieter abzusprechen.

Wird die Tierhaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht und hält der Mieter ohne Zustimmung größere Tiere wie Hunde, kann der Vermieter ihn abmahnen, unter Fristsetzung die dauerhafte Entfernung der Hunde verlangen und die Kündigung androhen. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, sollte der Vermieter durch einen Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten einer Kündigung prüfen lassen.

Diese hängen immer stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes spricht es, wenn der Hund während der Nachtruhe durch lautes Bellen die anderen Bewohner stört. Fühlen sich andere Bewohner durch den Hund bedroht oder hat dieser sogar Personen angegriffen, so entscheiden Gerichte in der Regel, dass ein Kündigungsgrund vorliegt.