Mietvertrag: Was muss drinstehen?

Wenn es wie in München kaum bezahlbaren Wohnraum gibt, sind Mieter oft in einer schlechten Position: Sie müssen sich erst gegen hunderte Mitbewerber durchsetzen und haben dann auch kaum Handhabe gegen Vermieter, die ihnen Verträge anbieten. Denn im Zweifel unterschreibt jemand anderes. Doch was muss im Vertrag stehen? Was ist unseriös? Ein Anwalt klärt auf.

In Städten mit einem angespannten Mietmarkt wie München können Vermieter den Mietern häufig die Mietverträge aufdrücken, da sich Wohnungsanwärter aufgrund der großen Konkurrenz häufig nicht trauen, hierauf Einfluss zu nehmen.

Wichtig ist zunächst zu wissen, dass es gesetzlich überhaupt nicht vorgeschrieben ist, einen schriftlichen Mietvertrag zu vereinbaren. Ein mündlicher Vertrag ist grundsätzlich ausreichend, um ein Mietverhältnis zu initiieren. Diese Vertragsart kann jedoch zu Beweisproblemen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen. Hier hilft also die klassische schriftliche Vereinbarung weiter.

Um Streit zu vermeiden, sollten Beschädigungen oder besondere Abnutzungen, welche zu Mietbeginn bereits bestehen, in einem Protokoll festgehalten werden. So kann der Vermieter nicht nach Mietende versuchen, diese dem Mieter in „die Schuhe zu schieben“ und deswegen die Kaution zu kürzen.

Im Regelfall verwenden Vermieter Vordrucke, welche den Anforderungen der Mietgerichte in wesentlichen Teilen entsprechen. Vorsichtig sollten Mieter dann werden, wenn der Vermieter einen selbst erstellten Mietvertrag zur Unterschrift vorlegt oder den Vordrucken noch (handschriftliche) Zusatzvereinbarungen hinzufügen möchte. Im Zweifel kann man diese Mietverträge vor der Unterschrift beim Mieterverein oder dem Rechtsanwalt des Vertrauens prüfen lassen.

Zwar verbietet das Gesetz dem Vermieter, von wesentlichen Punkten des Wohnraummietrechts, wie etwa Kündigungsfristen, Kündigungsgründen oder der Befristung von Mietverhältnissen, zum Nachteil des Mieters abzuweichen. In anderen Punkten ist dies jedoch mittels Individualvereinbarung zwischen den Mietparteien möglich.

Ein Mietinteressent sollte daher einen Mietvertrag bei Zweifeln vor der Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Kritisch ist hier insbesondere, wenn der Vermieter die Instandhaltungskosten auf den Mieter umlegen will oder sich sogar die Renovierung nach Mietende vom Mieter bezahlen lassen will.

Weiter wird häufig versucht, dem Mieter das Halten von Hunden oder die Anzahl der (zukünftigen) Bewohner vorzuschreiben. In solchen Fällen muss genau geprüft werden, was seitens des Vermieters zulässig ist und was nicht.