Wann Musik zu viel wird
Lärmbelästigungen sind ein häufiger Streitgrund zwischen Nachbarn in Mietshäusern. Neben Partys wird vor allem das häusliche Musizieren als störend empfunden. Was man dazu wissen sollte, erklärt ein Rechtsexperte.
Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass das häusliche Musizieren einschließlich des dazugehörigen Übens zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung gehört und daraus herrührende Geräuscheinwirkungen in gewissen Grenzen zumutbar und vom Nachbarn zu dulden sind.
Die Grenzen des Musizierens liegen im Wesentlichen in den Ruhezeiten, welche sich entweder aus der Hausordnung oder aus gemeindlichen Verordnungen ergeben. Der Hobbymusiker muss jedoch keine Rücksicht auf Nachbarn nehmen, die aufgrund von Nachtschichten außerhalb der gängigen Ruhezeiten Ruhe benötigen.
Selbstverständlich empfiehlt es sich trotzdem, auf die besonderen Ruhebedürfnisse der Nachbarn Rücksicht zu nehmen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main aus dem Jahr 2005 kann der Vermieter das Musizieren im Mietvertrag auch nicht grundsätzlich verbieten. Solche Klauseln sind unwirksam.
Dies gilt auch für besonders laute Musikinstrumente wie Schlagzeug oder Dudelsack. Allerdings kann hier im Einzelfall die Dauer des Musizierens eingeschränkt werden. Zu berücksichtigen sind hier auch der vorhandene Lärmschutz und die Hellhörigkeit des Gebäudes.
Als Richtwert kann man eine Begrenzung des Musizierens auf zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen annehmen. Auch eine Unzulässigkeit der Nutzung von Schlagzeugen ab 19 Uhr wird teilweise vertreten.
Anders ist die Rechtslage bei gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeiten. Diese sind in einer Mietwohnung immer nur in sehr engen Grenzen erlaubt. Gitarrenunterricht in einer Mietwohnung ohne Erlaubnis des Vermieters kann sogar einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen. Dies wurde im Jahr 2013 vom Bundesgerichtshof entschieden.
Der Hobbymusiker sollte daher einen Blick in seinen Mietvertrag und/oder die Hausordnung werfen, um Ruhezeiten einzuhalten. Berufsmusiker oder Musiklehrer sollten die Erlaubnis ihres Vermieters einholen und Rat bei einem Anwalt suchen, um keine Kündigung des Mietvertrages zu riskieren.
