Zoff mit Vermieter: Kann er kündigen?

Manche kommen Jahrzehnte gut miteinander aus und pflegen sogar ein freundschaftliches Verhältnis. Bei anderen kracht es schon nach Wochen. Ganz klar: Das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern ist nicht immer einfach. Doch auch, wenn Probleme in der Wohnung auftreten oder ein Rechtsstreit, sollten Mieter Respekt wahren. Sonst kann es sogar zur Kündigung kommen.

Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in München kommt es nicht selten zu Streitigkeiten zwischen den Mietparteien – teilweise aber auch zu Streit der Nachbarn untereinander. Ein Problem, das nicht immer leicht zu lösen ist. Viele Mieter wissen mittlerweile, dass eine Beleidigung des eigenen Vermieters die fristlose Kündigung bedeuten kann. Nicht so bekannt ist, dass auch ein Fehlverhalten gegenüber dem Vermieter nahestehenden Personen zu einer Kündigung führen kann.

Hier mag man zunächst an Familienmitglieder des Vermieters denken. Die Rechtsprechung geht hier jedoch noch deutlich weiter und hält Pflichtverletzungen gegen nahezu alle „im Lager des Vermieters“ stehenden Personen für ausschlaggebend. So kann etwa eine Beleidigung (natürlich in jedem Fall erst recht eine Tätlichkeit) gegen den Hausverwalter, Anwalt oder sogar Handwerker des Vermieters zu einer fristlosen Kündigung führen. Eventuell auch zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Wir haben mit unserer Kanzlei in solchen Fällen wiederholt Vermietern zu ihrem Recht verholfen und Räumungen von Mietern durchgesetzt. So wurde beispielsweise vom Amtsgericht München eine Kündigung für wirksam erachtet und der Mieter zur Räumung der Mietwohnung verurteilt, da er gegenüber der Hausverwaltung sich wie folgt geäußert hat: „Hoffentlich trifft Sie der Blitz, Frau H.“ Gleiche Folgen hatte die Bezeichnung des Hausverwalters als „grenzdebil“. Auch die Bedrohung eines Mitarbeiters der Hausverwaltung, in diesem Fall des Bruders der Verwalterin selbst, mit den Worten „Du wirst dein Leben hier in Deutschland verlieren. Wir machen dich kaputt“ hat eine fristlose Kündigung nach sich gezogen.

Mieter sollten daher bei Äußerungen gegenüber dem Vermieter – auch nur entfernt – nahestehenden Personen besonders vorsichtig sein. Sonst kann das ungewünschte Folgen haben – im Extremfall bis hin zur Kündigung.

Für Vermieter ist es ratsam, in solchen Fällen dafür zu sorgen, dass die Vorfälle beweisbar sind. Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn Zeugen anwesend sind oder (wie gar nicht so selten) die Beleidigung per WhatsApp-Nachricht oder E-Mail erfolgt.

Hat sich so ein Vorfall zugetragen, so sollte der Vermieter dringend einen Anwalt aufsuchen, um seine rechtlichen Möglichkeiten zu klären.