Finanzkollaps durch hohe Nebenkosten
Die Gaspreise schießen durch die Decke. Doch dabei bleibt’s nicht: Jetzt haben auch die Stadtwerke München angekündigt, den Strompreis ab Januar zu verdoppeln. Wann macht ein Widerspruch für Mieter Sinn und was können sie jetzt schon mit dem Vermieter regeln? Ein Anwalt gibt dazu wichtige Tipps.
Die Steigerung der Energiepreise betrifft insbesondere Mieterinnen und Mieter – und im ganz besonderem Maße Mieter, wenn sie in einer so teuren Stadt wie München wohnen.
Viele Mieter fragen sich daher zurzeit, ob der Vermieter einen Teil der Nebenkosten vielleicht selbst tragen muss oder ob sie hohen Nebenkostenabrechnungen widersprechen können.
Die Antwort: Nachdem es sich bei den Heiz- und Stromkosten für den Vermieter um Durchlaufposten handelt, welche nach Verbrauch des Mieters abgerechnet werden, sind diese auch vollständig vom Mieter zu tragen.
Ein Widerspruch macht daher auch nur dann Sinn, wenn diese Kosten vom Anbieter falsch berechnet sind. Dies mag zwar in Einzelfällen vorkommen, stellt jedoch nicht den Regelfall dar.
Mieterinnen und Mieter müssen somit mit einer hohen Nachzahlung im nächsten Jahr rechnen und wenn möglich hierfür bereits vorsorgen. Es kann sinnvoll sein, den Vermieter zu bitten, die Nebenkostenvorauszahlungen entsprechend zu erhöhen, um nach Ende der Abrechnungsperiode nicht durch die Höhe der Nachzahlung vor finanzielle Probleme gestellt zu werden.
Hierbei muss der Mieter jedoch beachten, dass er die Vorauszahlungen für Nebenkosten nicht so sehr erhöht, dass er sie nicht mehr zahlen kann, da die Nichtzahlung der Vorauszahlungen einen Kündigungsgrund darstellen kann.
Mietern bleibt, solange seitens der Politik keine wirkliche Unterstützung erfolgt, also tatsächlich nichts anderes übrig, als zu versuchen, möglichst wenig zu heizen und Strom zu sparen. Sollte sich abzeichnen, dass für den Mieter die Begleichung der Nebenkosten schwierig wird, sollte unbedingt ein Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden, um beispielsweise eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren.
Sollte eine Verständigung mit dem Vermieter nicht möglich sein, sollte – gegebenenfalls unter Beiziehung eines Anwalts – geprüft werden, ob staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden können.
Es ist hier äußerste Vorsicht geboten! Denn gerät der Mieter mit den Nebenkostenvorauszahlungen oder Nachzahlungen in Rückstand, so droht die fristlose Kündigung. Mit der Vonovia hat bereits einer der größten gewerblichen Vermieter angekündigt, trotz der Energiekrise in diesen Fällen Kündigungen auszusprechen.