Wie man sich gegen die Nachbarn wehrt
Sie können die besten Freunde sein oder der schlimmste Feind: Nicht nur in Häusern, sondern vor allem in Mietwohnungen ist das Verhältnis zu den eigenen Nachbarn sehr speziell. Was man tun kann, wenn man sich gestört oder belästigt fühlt, erklärt ein Münchner Rechtsexperte für Mietangelegenheiten.
Zwischen Nachbarn kommt es schon allein aufgrund der räumlichen Nähe nicht selten zu Streitigkeiten. Besonders häufig wird über Emissionen, also Lärm und Gerüche, gestritten. Als Klassiker gelten hier die Streitpunkte Grillen und Rauchen.
Die obergerichtliche Rechtsprechung in Bayern hält fünf Mal Grillen im Jahr noch für einen ordnungsmäßigen Gebrauch. Darüber hinaus muss der Nachbar dies nicht dulden. Nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts München kann sich der Nachbar sogar auch gegen Beeinträchtigungen durch Zigarettenrauch wehren.
In einer Entscheidung aus dem Jahre 2014 hat das Amtsgericht München entschieden, dass es dem Nachbarn, vorliegend ein Mieter, untersagt ist, während 23:00 bis 7:00 Uhr, 11:00 bis 13:00 Uhr und 17:00 bis 19:00 Uhr zu rauchen. Hierdurch soll es insbesondere möglich sein, nachts bei geöffnetem Fenster zu schlafen und während der Mahlzeiten nicht durch Zigarettenrauch gestört zu werden.
Hierbei handelt es sich um keine generelle Vorgabe, sondern um eine Einzelfallentscheidung. In anderen Fällen können daher auch andere Lösungen gefunden werden. Komplett kann man dem Nachbarn das Rauchen nicht verbieten, da dies einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung darstellt.
Häufig entbrennt des Weiteren Streit über „Kinderlärm“ und lautes Musizieren. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellt „Kinderlärm“ grundsätzlich keinen Lärm im rechtlichen Sinn dar, da dieser bei der kindlichen Entwicklung unvermeidbar ist. Man kann diesen also nicht einfach unterbinden und entsprechend auch nicht so einfach im Rechtswege dagegen vorgehen.
Auch Musizieren stellt ganz grundsätzlich eine ordnungsgemäße Wohnnutzung dar. Hierbei sind lediglich die gängigen Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr und 22 und 6 Uhr morgens zu beachten.
Selbstverständlich sollte man bei Problemen zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Hilft dies jedoch nicht weiter, sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dieser kann unter bestimmten Umständen eine Unterlassungserklärung erwirken, um die Störungen durch einen Nachbarn zu beenden. Ferner kann auch die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens hilfreich sein, um eine gütliche Lösung herbeizuführen.