Wie schützt man ältere Mieter?

Wohnraum in München ist knapp. Finden Mieter dann ihre Traumwohnung, würden sie diese gerne für immer „behalten“ – viele ältere Menschen leben seit Jahrzehnten in „ihrer“ Wohnung. Wenn der Vermieter dann wegen Eigenbedarf kündigt, ist das mitunter existenziell. Ein Anwalt erklärt die Rechte von Senioren.

Verlieren junge Menschen ihre Mietwohnung, dann ist das unangenehm, aber sie können darauf reagieren. Besonders tragisch ist es hingegen, wenn die Mieter eines jahrzehntelangen Mietverhältnisses im hohen Alter gekündigt werden.

In Deutschland gibt es grundsätzlich keinen erweiterten Kündigungsschutz für alteingesessene Mieter. Diese können wie alle Mieter gekündigt werden, wenn der Vermieter Eigenbedarf geltend macht. Lediglich die Kündigungsfrist verlängert sich ab acht Jahren Mietdauer auf nunmehr neun Monate.

Ebenso sind langjährige Mieter nicht vor Mieterhöhungen geschützt. Dies kann insbesondere bei einer kleinen Rente zu Problemen führen. In solchen Fällen sollte dann die Mieterhöhung durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

Lediglich in Ausnahmefällen, wenn ein Auszug den Mietern unzumutbar ist, kann ein Härtefall vorliegen und die an sich wirksame Kündigung wird nicht vollzogen, sondern das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Solche Fälle liegen insbesondere dann vor, wenn ein Umzug aufgrund schwerer Erkrankungen der Mieter nicht möglich ist oder der Mieter einen Auszug psychisch nicht überstehen würde und daher Suizidgefahr besteht.

Der einzige Weg, sich vor einer Eigenbedarfskündigung zu schützen, besteht darin, diese im Mietvertrag auszuschließen. Diesem Ausschluss werden jedoch häufig die Vermieter nicht zustimmen.

Erhält der Mieter eine Eigenbedarfskündigung, sollte er schleunigst einen Rechtsanwalt aufsuchen, um die Geltendmachung von Härtegründen zu prüfen.

Auf der anderen Seite denken Vermieter nicht selten, dass der Mieter nach Jahrzehnten der Miete Pflichten hat, wie etwa die Wohnung instand zu halten und Teppichböden auszutauschen. Dem ist jedoch nicht so. Den Mieter trifft lediglich die Pflicht, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Ganz im Gegenteil ist es sogar so, dass der Vermieter regelmäßig Instandsetzungsarbeiten durchführen muss, um die Mietsache in dem Zustand zu halten, welchen sie bei Mietbeginn hatte.

Fordert ein Vermieter seinen Mieter aufgrund dieses Irrglaubens auf, die Wohnung instand zu setzen, so kann dies daher nach hinten losgehen und er wird am Ende des Tages die Wohnung auf eigene Kosten renovieren müssen.